Telegesundheit kann definiert werden als der Einsatz elektronischer Kommunikations- und Informationstechnologien zur Erbringung von Gesundheitsdiensten aus der Ferne.(1) Es handelt sich nicht um ein neues Konzept, und einige Modelle der Telegesundheit haben sich bei der Behandlung von Patienten mit chronischen Krankheiten als vorteilhaft erwiesen.(2) COVID-19 hat jedoch „die Gesundheitsversorgung verändert“(3) und die Telegesundheit hat an Bedeutung gewonnen,(4) sowohl bei der Behandlung von COVID-19-Patienten,(5) als auch in der Sicherstellung des fortlaufenden Zugangs anderer Patienten zu Gesundheitsdiensten.
Bei der Durchführung einer telegesundheitlichen Konsultation sind bestimmte ethische und berufliche Fragen zu berücksichtigen.(6) Dazu gehören:(6)
Die Telegesundheit ist schlichtweg eine alternative Form der Gesundheitsversorgung, so dass der Aufgabenbereich einer Gesundheitsfachkraft in der Regel derselbe ist wie bei der Behandlung eines Patienten in Präsenz. Da viele Fachkräfte die Telegesundheit jedoch erst jetzt zum ersten Mal einsetzen, ist es wichtig zu prüfen, ob Ihre Berufskammer oder Ihr Berufsverband Einschränkungen für Ihren Aufgabenbereich bei der Anwendung der Telegesundheit festgelegt hat.(6)
Die Telegesundheit ist nicht an den Standort des Klinikers oder des Patienten gebunden, so dass Kliniker theoretisch auch Personen in anderen Teilen ihres Landes oder sogar in anderen Ländern behandeln können. Daher ist es wichtig zu wissen, dass der Aufgabenbereich von Physiotherapeuten innerhalb der Länder und zwischen den Ländern variieren kann.(7) Sie müssen sich also vergewissern, dass Sie für die Behandlung eines Patienten in einer anderen Region ordnungsgemäß zugelassen sind, bevor Sie eine telegesundheitliche Konsultation durchführen.(7) Diese Zulassungsfragen haben bisher dazu beigetragen, dass sich die Einführung der Telegesundheit vor allem in den Vereinigten Staaten verlangsamt hat.(2)
Wie bei jeder klinischen Interaktion müssen Physiotherapeuten auch bei telegesundheitlichen Konsultationen ihr klinisches Reasoning einsetzen, um festzustellen, ob diese besondere Art der Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung der Umstände des Patienten und des Aufgabenbereichs der Fachkraft angemessen ist.
Kliniker müssen Folgendes berücksichtigen:
Wie bei jeder Interaktion mit dem Patienten muss vor der Durchführung einer telegesundheitlichen Befunderhebung oder Behandlung eine informierte Einwilligung eingeholt werden. Bei der Einführung digitaler Technologien gibt es jedoch noch weitere Aspekte zu berücksichtigen. Kliniker müssen Patienten nicht nur Informationen über die Befunderhebung und Behandlung, sondern auch über die besonderen Merkmale der Telegesundheit, einschließlich ihrer Stärken und Schwächen, bereitstellen.(8)(9) Der Umfang der erforderlichen Informationen kann je nach Vertrautheit des Patienten mit der Technologie variieren.(10) Bestimmte Risiken wie Fehlkommunikation oder unvollständige Befunderhebung müssen berücksichtigt werden.(10) Bei der Behandlung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, wie z. B. älterer Erwachsener oder Kinder, ist es auch wichtig zu überlegen, ob ein Elternteil/Betreuer oder Beistand anwesend sein sollte.(7)
Vor einer Behandlung sollten Sie Folgendes bedenken:
Einige Berufsverbände bzw. -kammern haben möglicherweise spezielle Checklisten für die Einwilligung, also denken Sie bitte daran, sich bei Ihrem Verband oder Kammer zu informieren.
Bei der Einführung der Telegesundheit bestehen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes.(11)(12) Da die medizinischen Daten eines Patienten plötzlich auf mehreren Geräten verfügbar sind, besteht ein erhöhtes Risiko von Sicherheitsproblemen, was die Bereitschaft des Einzelnen zur Einführung von Telegesundheit verringern kann.(11)
Es ist daher unerlässlich, dass Sie bei einer telegesundheitlichen Konsultation das gleiche Maß an Privatsphäre und Vertraulichkeit wahren, wie Sie es bei einer persönlichen Behandlung des Patienten tun würden. Aspekte der technologischen Sicherheit werden weiter unten ausführlicher erörtert, sie sind jedoch im Hinblick auf den Datenschutz von großer Bedeutung, zumal an telegesundheitlichen Konsultationen aufgrund des Einsatzes von Video-/Anrufanwendungen eine größere Anzahl von Parteien beteiligt ist als bei persönlichen Interaktionen im Gesundheitswesen.(8)
Grundsätzlich ist es wichtig, vor Beginn einer telegesundheitlichen Konsultation das Umfeld des Patienten zu berücksichtigen. Er muss Zugang zu einem privaten Raum haben, damit andere nicht an der Konsultation beteiligt werden.(6)
Der Einsatz der Telegesundheit wirft viele neue Fragen in Bezug auf Datenschutz und Sicherheit auf. Als Gesundheitsdienstleister müssen wir darauf achten, ob die von uns verwendete Plattform mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher ist oder nicht.(7) Viele Menschen glauben zum Beispiel, dass gängige Anwendungen (Apps) sicher sind, aber das ist nicht immer der Fall.(13) Eine Liste der verfügbaren Videosoftware-Optionen finden Sie hier (in englischer Originalsprache). Jede Technologieoption sollte im Hinblick auf die Vorschriften des jeweiligen Staates oder Landes geprüft werden.
Auch die Speicherung von elektronischen Informationen muss berücksichtigt werden. Patientendaten wie Notizen, Fotos und Videos müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, so dass nur die an der Behandlung des Patienten beteiligten Kliniker darauf zugreifen können.(7)
Die Frage des Zugangs zur Technologie ist ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Einführung der Telegesundheit. Einige besonders schutzbedürftige Patientengruppen, einschließlich derer, die in abgelegenen Gebieten leben oder einen niedrigeren sozioökonomischen Status haben, haben möglicherweise keinen Zugang zu den notwendigen Technologien, um an telegesundheitlichen Konsultationen teilzunehmen.(10) Die Kosten für die Ausrüstung (z. B. Internetverbindung, geeignete Kamera/Audio) können auch für die Angehörigen der Gesundheitsberufe eine Barriere darstellen.(10)
Einige Personen, sowohl Fachkräfte als auch Patienten, sind möglicherweise nicht in der Lage, diese Plattformen zu nutzen, was wiederum den Zugang zur Telegesundheit einschränkt.(7) Beide Seiten müssen in der Lage sein, die Technologie zu nutzen und Probleme schnell zu beheben. Sie müssen auch in der Lage sein, die Technik so gut zu bedienen, dass eine angemessene Gesprächs-/Videoqualität gewährleistet ist – dazu gehört, dass Beleuchtung, Kameraauflösung, Kamerahöhe und Audioqualität stimmen.(7)
Da sich die Telegesundheit rasch weiterentwickelt und in einigen Regionen bisher noch nicht eingesetzt wurde, enthält Ihre Berufshaftpflichtversicherung möglicherweise keine spezifischen Klauseln für die Bereitstellung digitaler Gesundheitsdienste. Es ist daher wichtig, dass Sie sich bei Ihrem Versicherer erkundigen, ob Ihre Police Telegesundheit abdeckt, damit Sie geschützt sind.
Auch die Kostenerstattung bleibt eine zentrale Herausforderung für Anbieter von Telegesundheit, insbesondere in den Vereinigten Staaten.(2) Dies liegt daran, dass viele Kostenträger das häusliche Umfeld des Patienten nicht als erstattungsfähigen Ort für die Gesundheitsversorgung anerkennen.(2) Um sicherzustellen, dass Sie für Ihre Arbeit bezahlt werden, ist es wichtig, dass Sie die unterschiedlichen Erstattungssätze für Telegesundheit gut kennen.(14) Für weitere Informationen über Zahlungen in den Vereinigten Staaten klicken Sie bitte hier.
Wie bei allen Konsultationen ist es auch bei der Telegesundheit wichtig, kulturspezifische Aspekte zu berücksichtigen. Dazu gehören: